Das Finanzamt äußerte, dass es sich vorstellen könne eine Bargeldgrenze von fünftausend Euro einzuführen.
Welchen Zweck hat das?
Der Grund für diesen Vorschlag sei die Bekämpfung des organisierten Verbrechens durch Geldwäsche und Finanzierung von Terror, so Dr. Weißgerber (Pressesprecher des Finanzministeriums). Dabei ist zu erwähnen, dass es laut selbigen Pressesprechers noch keine Finanzierung von Terrororganisationen in Deutschland gegeben hat. Eu weit, so Weißberger, soll diese Bargeldobergrenze eingeführt werden.
Kritik und Nebenwirkungen
„Das Bargeld soll nicht abgeschafft werden.“ Äußert Weißgerber in der Pressekonferenz. Dennoch bringt die Idee der Bargeldobergrenze Nebeneffekte mit sich, die Kritiker stutzig werden lässt. So ist beispielsweise die Kontrolle über Ein- und Ausgaben, zu versteuerndes Einkommen, etc. erheblich leichter einzusehen für das Finanzamt. Außerdem besteht die Befürchtung, diese Obergrenze sei der erste Schritt in die Bargeldlosigkeit, so einige Kritiker zu dem Thema.
Das Bild oben beschreibt die derzeitige Lage zu den Bargeldobergrenzen in Europa. Die Farben stehen für folgenden Sachverhalt:
Keine Höchstgrenzen für Bargeldzahlungen.
Keine gesetzlich vorgeschriebene Höchstgrenze. In der Praxis gibt es jedoch Ausnahmen.
Höchstgrenzen für Bargeldzahlungen.
Bild Quelle http://www.eu-verbraucher.de/de/verbraucherthemen/bezahlen-in-der-eu/bezahlen-im-ausland/hoechstgrenzen-fuer-bargeldzahlungen/
Zu allererst sollten Sie sich aller Risiken einer Finanzierung bewusst sein. Da der Zins der Finanzierung oft nicht bis zum endgültigen Ende der Finanzierung festgeschrieben ist, bestehen zahlreiche Risiken bei der Anschlussfinanzierung. Hierzu und zu anderen Fällen finden Sie hier einige
Hinweise:
-Nach der Zinsbindung kann eine Anschlussfinanzierung durch fehlende Sicherheiten nicht genehmigt werden, wodurch Ihre voraussichtlich erworbene Immobilie zwangsversteigert werden muss. Dieser Fall ist auch möglich, wenn in der Anschlussfinanzierung höhere Zinsen vereinbart wurden und als Folge die Finanzierungsrate so nicht weiter aufgebracht werden kann.
-Im Falle Ihres Todes wird die voraussichtlich erworbene Immobilie zusammen mit den offenen Schulden an die Hinterbliebenen vererbt
-Im Falle einer längeren Arbeitsunfähigkeit, oder Arbeitslosigkeit, kann die Rate durch ein geringeres Einkommen nicht mehr aufgebracht werden, wodurch die finanzierende Bank die voraussichtlich erworbene Immobilie sofort zwangsversteigern kann.
-Durch höhere Gewalt, oder Einflussnahme in irgendwelcher Art auf den Standort oder die Immobilie, kann der Wert der Immobilie drastisch vermindert werden. Als Folge kann die Sicherheit für die Anschlussfinanzierung nicht mehr aufgebracht werden. Beispiele hierfür sind: Brand, Überschwemmungen, Einbruch, neue Flugschneisen, oder der immobiliennahe Bau von Hauptverkehrsstraßen.
-Wenn Sie vor einer endgültigen positiven Kreditentscheidung den Kaufvertrag bei einem Notar unterzeichnen, kann dies zu erheblichen und langfristigen finanziellen Folgen im Falle einer Ablehnung führen.
– Bei einem vorzeitigen Verkauf der Immobilie können Steuerzahlungen oder Förderungsrückzahlungen in nicht unbeträchtlicher Höhe zustande kommen.