Obwohl die Baufinanzierungszinsen auf einem niedrigen Stand sind, sollte man als Immobilienkäufer nicht unbedacht handeln, sondern die eigene gegenwärtig und zu erwartende finanzielle Situation beachten und bedenken. Die Nachfrage nach den eigenen vier Wänden ist in Deutschland besonders hoch, allerdings ist im Gegenzug dazu das Baufinanzierungsvolumen leicht gesunken, da ein mangelndes Immobilienangebot, vor allem in den großen Metropolen, herrscht. Die aktuellen Niedrigzinsen verlocken den Bürgern einen sofortigen Kauf der eigenen vier Wände, jedoch werden hier oftmals die Gefahren übersehen. Christoph Zschätzsch, verantwortlich für das Kreditgeschäft mit Privatkunden bei der deutschen Bank behauptet, dass die Kunden einen Spielraum nutzen sollten, wie zum Beispiel eine anfängliche Tilgung von mindestens zwei oder drei Prozent zu vereinbaren, um deren Verschuldung schneller abzubauen. Falls man schon vor längerer Zeit eine Immobilienfinanzierung abgeschlossen hat und diese in naher Zukunft zur Verlängerung bereitsteht, besteht folgende Möglichkeit: das Forward-Darlehen. Damit kann das aktuelle niedrige Zinsniveau gegen einen Zinsaufschlag für die Zukunft festgeschrieben werden. Die Art von Darlehen kann bis zu fünft Jahre im Voraus abgeschlossen werden. Da es mehrere Zeichen gibt, dass die Zinsen wieder steigen, wäre es ratsam, sich jetzt Gedanken darüber zu machen, bevor es zu spät geworden ist. Man sollten nicht den Aspekt vergessen, dass man bei diesem Darlehen an dem Vertrag gebunden ist, unabhängig davon, ob das Zinsniveau zum Vertragsbeginn über oder unter dem vereinbarten Satz liegt. Jedoch zeigt die aktuelle Situation, dass der Anstieg des Niveaus in den kommenden Jahren sehr wahrscheinlich ist.
Zu allererst sollten Sie sich aller Risiken einer Finanzierung bewusst sein. Da der Zins der Finanzierung oft nicht bis zum endgültigen Ende der Finanzierung festgeschrieben ist, bestehen zahlreiche Risiken bei der Anschlussfinanzierung. Hierzu und zu anderen Fällen finden Sie hier einige
Hinweise:
-Nach der Zinsbindung kann eine Anschlussfinanzierung durch fehlende Sicherheiten nicht genehmigt werden, wodurch Ihre voraussichtlich erworbene Immobilie zwangsversteigert werden muss. Dieser Fall ist auch möglich, wenn in der Anschlussfinanzierung höhere Zinsen vereinbart wurden und als Folge die Finanzierungsrate so nicht weiter aufgebracht werden kann.
-Im Falle Ihres Todes wird die voraussichtlich erworbene Immobilie zusammen mit den offenen Schulden an die Hinterbliebenen vererbt
-Im Falle einer längeren Arbeitsunfähigkeit, oder Arbeitslosigkeit, kann die Rate durch ein geringeres Einkommen nicht mehr aufgebracht werden, wodurch die finanzierende Bank die voraussichtlich erworbene Immobilie sofort zwangsversteigern kann.
-Durch höhere Gewalt, oder Einflussnahme in irgendwelcher Art auf den Standort oder die Immobilie, kann der Wert der Immobilie drastisch vermindert werden. Als Folge kann die Sicherheit für die Anschlussfinanzierung nicht mehr aufgebracht werden. Beispiele hierfür sind: Brand, Überschwemmungen, Einbruch, neue Flugschneisen, oder der immobiliennahe Bau von Hauptverkehrsstraßen.
-Wenn Sie vor einer endgültigen positiven Kreditentscheidung den Kaufvertrag bei einem Notar unterzeichnen, kann dies zu erheblichen und langfristigen finanziellen Folgen im Falle einer Ablehnung führen.
– Bei einem vorzeitigen Verkauf der Immobilie können Steuerzahlungen oder Förderungsrückzahlungen in nicht unbeträchtlicher Höhe zustande kommen.