Der Einfluss auf die Fondseben variiert stark mit der Länderallokation der Immobilien in den einzelnen Fonds. Allerdings sollte man bei diesem Thema auch die Einflüsse auf der Anlegerseite betrachten, da es unter Umständen, aufgrund von fondsspezifischen Freistellungseffekten, zu ausgleichenden Effekten kommen kann. Dadurch, dass die Rendite festgemauert ist, gibt es folgende gute Nachricht: Wenn Inflation und Zinsen steigen, ist es unwahrscheinlich, dass es noch einmal zu so starken Abwertungen der Immobilienfons kommt wie im Jahre 2008. Zu dem Thema gibt es Vor- aber auch Nachteile, denn zum einen ist der Spread zu Staatsanleihen so hoch, dass die Zinsen schon sehr deutlich steigen müssten. Zum anderen sind die Portfolios inzwischen deutlich risikoärmer, da diese aufgrund der Nutzungsarten viel breiter aufgestellt sind. Außerdem hat sich die Mieterstruktur in den vergangenen Jahren verbessert. Im Gegensatz zu heute gab es früher mehr Objekte mit nur einem Mieter. Heute sind mehr gemischt genutzte Immobilien in den Portfolios. Grundsätzlich gilt, dass wenn die Zinsen steigen, die Brutto-Liquidität höher verzinst wird. Dies hat zur Folge, dass der Anlagendruck sehr hoch ist und somit die Fondsmanager auf die Idee kommen in Randlagen zu investieren oder Abstriche bei der Qualität eines Objekts zu machen, damit man es erwerben kann. Insgesamt kann man sagen, dass die Fonds heutzutage um einiges risikoärmer sind als vor zehn Jahren und die Fonds den Immobilienboom nicht mitmachen.
Zu allererst sollten Sie sich aller Risiken einer Finanzierung bewusst sein. Da der Zins der Finanzierung oft nicht bis zum endgültigen Ende der Finanzierung festgeschrieben ist, bestehen zahlreiche Risiken bei der Anschlussfinanzierung. Hierzu und zu anderen Fällen finden Sie hier einige
Hinweise:
-Nach der Zinsbindung kann eine Anschlussfinanzierung durch fehlende Sicherheiten nicht genehmigt werden, wodurch Ihre voraussichtlich erworbene Immobilie zwangsversteigert werden muss. Dieser Fall ist auch möglich, wenn in der Anschlussfinanzierung höhere Zinsen vereinbart wurden und als Folge die Finanzierungsrate so nicht weiter aufgebracht werden kann.
-Im Falle Ihres Todes wird die voraussichtlich erworbene Immobilie zusammen mit den offenen Schulden an die Hinterbliebenen vererbt
-Im Falle einer längeren Arbeitsunfähigkeit, oder Arbeitslosigkeit, kann die Rate durch ein geringeres Einkommen nicht mehr aufgebracht werden, wodurch die finanzierende Bank die voraussichtlich erworbene Immobilie sofort zwangsversteigern kann.
-Durch höhere Gewalt, oder Einflussnahme in irgendwelcher Art auf den Standort oder die Immobilie, kann der Wert der Immobilie drastisch vermindert werden. Als Folge kann die Sicherheit für die Anschlussfinanzierung nicht mehr aufgebracht werden. Beispiele hierfür sind: Brand, Überschwemmungen, Einbruch, neue Flugschneisen, oder der immobiliennahe Bau von Hauptverkehrsstraßen.
-Wenn Sie vor einer endgültigen positiven Kreditentscheidung den Kaufvertrag bei einem Notar unterzeichnen, kann dies zu erheblichen und langfristigen finanziellen Folgen im Falle einer Ablehnung führen.
– Bei einem vorzeitigen Verkauf der Immobilie können Steuerzahlungen oder Förderungsrückzahlungen in nicht unbeträchtlicher Höhe zustande kommen.