Gesetzliche KV wird teurer!

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Gesetzlich Krankenversichert zu sein kann in Zukunft ganz schön teuer werden. Dazu tragen verschiedene Faktoren bei.

Zum einen ist der demographische Wandel ein wohlbekanntes Problem des Generationenvertrags der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Bereits von 1995 bis 2010 stieg die Zahl der in der GKV versicherten Rentner um 44% an (Quelle MVS-AWT Stand: 01.15). Zum andern werden neue Heilmethoden und der schnelle Fortschritt in der Medizin auch zum Mehrkostenfaktor der Krankenkassen. In den ersten drei Quartalen des Jahres 2014 wurden im Schnitt 3,58% mehr Gelder pro Kopf für Arzneimittel, ärztliche Behandlung, Krankenhausbehandlung und zahnärztliche Eingriffe benötigt (Quelle: Amtliche Statistik KV). Bislang wurden diese wachsenden finanziellen Belastungen, durch die steigende staatliche Bezuschussung des Gesundheitsfonds und durch faire Teilung zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil, ansatzweise ausgeglichen.

Die Bundesregierung hat für das Jahr 2016 keine Erhöhung der Zuschüsse zur gesetzlichen Krankenversicherung verkündet (Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Stand: 23.07.15). Auch die 30 Milliarden Euro Rücklage der Versicherer werden nichts daran ändern, dass das fehlende Geld durch Beiträge hereingeholt werden muss. Der Steueranteil für die GKV liegt derzeit bei 11,5 Mrd. Euro. Außerdem war es bisher so geregelt, dass der Grundbeitrag für die GKV zu 50% vom Arbeitgeber und zur andere Hälfte zusätzlich des Sonderbeitrages von 0,9% vom Arbeitnehmer zu tragen war. Neu ist, dass der Arbeitgeberanteil auf 7,3% festgeschrieben ist und jedwede Erhöhung der Beiträge am Arbeitnehmer hängenbleiben.

Bereits jetzt ist das Leistungsspektrum der Krankenkassen so geschmälert, dass Patienten in Deutschland modernste Medizin oft nur über sogenannte IGeL-Leistungen (Individuelle Gesundheitsleistungen) bekommen und diese aus eigener Tasche zahlen müssen. Tendenz steigend, wenn der Altersdurchschnitt und die medizinischen Möglichkeiten steigen, der Bundesbeitrag zur GKV jedoch bleibt wie er ist.

Bei all den negativen Aussichten bleiben dem Beitragszahler nicht viele Optionen offen. Daher ist es umso wichtiger das Sonderkündigungsrecht gut zu kennen. Hierbei darf man nämlich bei einer Beitragsanpassung binnen einen Monats ab Benachrichtigung kündigen. Der Austritt aus der Altversicherung wird dann Jedoch erst ab dem Ende des übernächsten Monats nach Beginn der Beitragserhöhung vollzogen.

Gerne können Sie in unserer Beratung eine Analyse Ihrer derzeitigen Krankenversicherung erhalten.

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