Gesetzlich Krankenversichert zu sein kann in Zukunft ganz schön teuer werden. Dazu tragen verschiedene Faktoren bei.
Zum einen ist der demographische Wandel ein wohlbekanntes Problem des Generationenvertrags der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Bereits von 1995 bis 2010 stieg die Zahl der in der GKV versicherten Rentner um 44% an (Quelle MVS-AWT Stand: 01.15). Zum andern werden neue Heilmethoden und der schnelle Fortschritt in der Medizin auch zum Mehrkostenfaktor der Krankenkassen. In den ersten drei Quartalen des Jahres 2014 wurden im Schnitt 3,58% mehr Gelder pro Kopf für Arzneimittel, ärztliche Behandlung, Krankenhausbehandlung und zahnärztliche Eingriffe benötigt (Quelle: Amtliche Statistik KV). Bislang wurden diese wachsenden finanziellen Belastungen, durch die steigende staatliche Bezuschussung des Gesundheitsfonds und durch faire Teilung zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil, ansatzweise ausgeglichen.
Die Bundesregierung hat für das Jahr 2016 keine Erhöhung der Zuschüsse zur gesetzlichen Krankenversicherung verkündet (Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Stand: 23.07.15). Auch die 30 Milliarden Euro Rücklage der Versicherer werden nichts daran ändern, dass das fehlende Geld durch Beiträge hereingeholt werden muss. Der Steueranteil für die GKV liegt derzeit bei 11,5 Mrd. Euro. Außerdem war es bisher so geregelt, dass der Grundbeitrag für die GKV zu 50% vom Arbeitgeber und zur andere Hälfte zusätzlich des Sonderbeitrages von 0,9% vom Arbeitnehmer zu tragen war. Neu ist, dass der Arbeitgeberanteil auf 7,3% festgeschrieben ist und jedwede Erhöhung der Beiträge am Arbeitnehmer hängenbleiben.
Bereits jetzt ist das Leistungsspektrum der Krankenkassen so geschmälert, dass Patienten in Deutschland modernste Medizin oft nur über sogenannte IGeL-Leistungen (Individuelle Gesundheitsleistungen) bekommen und diese aus eigener Tasche zahlen müssen. Tendenz steigend, wenn der Altersdurchschnitt und die medizinischen Möglichkeiten steigen, der Bundesbeitrag zur GKV jedoch bleibt wie er ist.
Bei all den negativen Aussichten bleiben dem Beitragszahler nicht viele Optionen offen. Daher ist es umso wichtiger das Sonderkündigungsrecht gut zu kennen. Hierbei darf man nämlich bei einer Beitragsanpassung binnen einen Monats ab Benachrichtigung kündigen. Der Austritt aus der Altversicherung wird dann Jedoch erst ab dem Ende des übernächsten Monats nach Beginn der Beitragserhöhung vollzogen.
Gerne können Sie in unserer Beratung eine Analyse Ihrer derzeitigen Krankenversicherung erhalten.
Zu allererst sollten Sie sich aller Risiken einer Finanzierung bewusst sein. Da der Zins der Finanzierung oft nicht bis zum endgültigen Ende der Finanzierung festgeschrieben ist, bestehen zahlreiche Risiken bei der Anschlussfinanzierung. Hierzu und zu anderen Fällen finden Sie hier einige
Hinweise:
-Nach der Zinsbindung kann eine Anschlussfinanzierung durch fehlende Sicherheiten nicht genehmigt werden, wodurch Ihre voraussichtlich erworbene Immobilie zwangsversteigert werden muss. Dieser Fall ist auch möglich, wenn in der Anschlussfinanzierung höhere Zinsen vereinbart wurden und als Folge die Finanzierungsrate so nicht weiter aufgebracht werden kann.
-Im Falle Ihres Todes wird die voraussichtlich erworbene Immobilie zusammen mit den offenen Schulden an die Hinterbliebenen vererbt
-Im Falle einer längeren Arbeitsunfähigkeit, oder Arbeitslosigkeit, kann die Rate durch ein geringeres Einkommen nicht mehr aufgebracht werden, wodurch die finanzierende Bank die voraussichtlich erworbene Immobilie sofort zwangsversteigern kann.
-Durch höhere Gewalt, oder Einflussnahme in irgendwelcher Art auf den Standort oder die Immobilie, kann der Wert der Immobilie drastisch vermindert werden. Als Folge kann die Sicherheit für die Anschlussfinanzierung nicht mehr aufgebracht werden. Beispiele hierfür sind: Brand, Überschwemmungen, Einbruch, neue Flugschneisen, oder der immobiliennahe Bau von Hauptverkehrsstraßen.
-Wenn Sie vor einer endgültigen positiven Kreditentscheidung den Kaufvertrag bei einem Notar unterzeichnen, kann dies zu erheblichen und langfristigen finanziellen Folgen im Falle einer Ablehnung führen.
– Bei einem vorzeitigen Verkauf der Immobilie können Steuerzahlungen oder Förderungsrückzahlungen in nicht unbeträchtlicher Höhe zustande kommen.