- Betriebshaftpflichtversicherung
- Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
- D&O Versicherung
- Betriebsinhaltsversicherung
- Rechtschutzversicherung
- Betriebliche Altersvorsorge
- Weitere Versicherungen
Betriebshaftpflichtversicherung
Alleine durch die Existenz des Unternehmens, dessen Geschäftsräume, des Inventars, sowie dessen Tätigkeit entstehen Risiken, die einfach von einer solchen Versicherung abgedeckt werden können.
Beispiele:
- Vor Ihren Geschäftsräumen (oder darin) verletzt sich ein Kunde in dem er beispielsweise ausrutscht.
- Ein Brand, der durch einen Kurzschluss entstanden ist, hat an den Mieträumen Schäden hinterlassen.
- Ein älterer Mann bewirbt sich bei Ihnen, wird abgelehnt und verklagt Sie wegen Ungleichberechtigung.
- Durch ein Versehen gehen Daten von einem Kunden verloren und werden an Dritte weiterverkauft
- Und vieles Mehr
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Ein Vermögensschaden entsteht durch Zwischenfälle, die Ihren Kunden Einkommenseinbußen oder den Verlust von Geldeinlagen zur Folge haben.
Beispiel:
Durch verzögerte Arbeiten oder länger andauernde Auswertungen Ihrerseits wird der Kunde von seiner Arbeit länger als vereinbart aufgehalten und kann dadurch seine übliche Arbeit nicht ausüben.
D&O Versicherung
Für Schäden im Innenverhältnis, sowie für bestimmte Schäden im Außenverhältnis haften Sie als Geschäftsführer bei Kapitalgesellschaften auch mit Ihrem Privatvermögen. Mit dieser Versicherung können Sie sich dagegen schützen. Man sollte allerdings zuerst prüfen, ob diese spezielle Absicherung jetzt schon für Sie in Betracht kommt.
Betriebsinhaltsversicherung
Hiermit können Sie Ihre Technik und Ihr Inventar vor Feuer-, Leitungswasser-, Einbruch/Diebstahl-, Sturm- und Elementarschäden versichern. Diese Versicherung ist sehr ähnlich zur Hausratversicherung.
Rechtschutzversicherung
Logischerweise reicht die private Versicherung nicht aus um Rechtsstreitigkeiten über Verträge, oder schwer einholbare Forderungen zu klären.
Unsere Berater ermitteln für Sie den speziellen Rechtschutzbedarf, der durch Ihre private Rechtschutzversicherung allein nicht gedeckt wird.
Betriebliche Altersvorsorge
Jeder Arbeitnehmer hat ein Recht auf Entgeldumwandlung, also die Abzweigung von Versicherungsbeiträgen aus dem Bruttolohn. Sie sind als Arbeitgeber verpflichtet dies den Arbeitnehmern mitzuteilen. Davon abgesehen können Sie durch ein vernünftig aufgestelltes Versorgungswerk deutlich Lohnnebenkosten sparen und die Arbeitnehmer besser an sich binden.
Weitere Versicherungen
Ihr Unternehmen ist oft existenziell von Ihnen abhängig. Besonders wichtig ist natürlich daher die Absicherung Ihrer eigenen Arbeitskraft und Gesundheit!