Es gibt neben Arbeitslosigkeit verschiedene Gründe für Einkommenseinbußen: Berufsunfähigkeit, Altersrente, Unfall und Tod. Zumindest einem dieser Punkte begegnet jeder. Und hierzu gilt es vorzusorgen und zwar je früher, desto besser. Regelmäßige Gesetzesänderungen sorgen zusätzlich dafür, dass der Aufwand immer größer wird, um seine existenzbedrohenden Risiken ohne private Vorsorge zu decken.

Rentenversicherung

Nahezu alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland werden ihren Lebensabend in Armut verbringen, sofern keine private Vorsorge getroffen wurde. Selbst angespartes Geld ist bei ständig wachsender Lebenserwartung irgendwann aufgebraucht. Experten sprechen hierbei von einem Langlebigkeitsrisiko. Private Vorsorgeabsicherungen zahlen ein Leben lang.

Unser Tipp: Unser Tipp: Berücksichtigen Sie bei der Schließung Ihrer Rentenlücke auch die zukünftige Kaufkraft, welche durch die bestehende Inflation deutlich niedriger sein wird.

Grundsätzlich gibt es drei verschiedene Rentenschichten:

Schicht 1: Gesetzliche Rentenversicherung und Basis-Rente

Im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung ist die Basis- oder Rürup-Rente nicht vom Umlageverfahren betroffen. Das heißt, dass die Beiträge nicht sofort an alle Rentner verteilt-, sondern verzinst/angelegt werden(ebenso in allen folgenden Produkten). Die Basisrente ist von jedem abschließbar und steuerlich absetzbar. Die Absetzbarkeit steigt seit Beginn ihrer Erfindung um 2% und erreicht im Jahre 2025 100%. Entsprechend steigt allerdings auch die Besteuerung, denn diese wird bis 2020 um 2% und anschließend bis 2040 um 1% steigen, bis sie entsprechend ebenfalls die 100% erreicht hat.

Aufgrund der steuerlichen Begünstigung hat die Basisrente eine geringe Flexibilität, wodurch sie nicht beleihbar und nicht auflösbar ist. Aus ihr kann man daher lediglich eine Rente erhalten. Andererseits kann man das gebildete Kapital entsprechend auch nicht pfänden.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, dass dieses Produkt im Todesfall keine Leistungen an Hinterbliebene bietet. Daher ist es oft ratsam entsprechende Risikozusatzbausteine hinzuzufügen.

Schicht 2: Betriebliche Altersvorsorge und Riester-Rente

Diese Produkte sind ebenfalls pfändungssicher, in der Ansparphase steuerlich begünstigt und bieten attraktive Zulagen. In der Bezugsphase sind diese Renten allerdings komplett steuer- und teilweise auch sozialversicherungspflichtig.

Die Riesterrente bietet Ihnen eine jährliche Grundzulage in Höhe von 154€. Für unter 25jährige gibt es einen einmaligen Bonus in Höhe von 200€, sowie für Kinder 185€ (vor 2008 geboren) bzw. 300€ (nach 2008 geboren) jährlich in den Vertrag dazu.

Voraussetzung ist zunächst die unmittelbare bzw. mittelbare Zulagenberechtigung. Dies bedeutet grob, dass entweder Sie oder Ihr Ehepartner sozialversicherungspflichtig angestellt sind und mindestens 4% des Vorjahresbruttoeinkommens, allerdings maximal 2.100€ pro Jahr in einen solchen Vertrag einzahlen.

Bei einer Riester-Rentenversicherung können vor Rentenbeginn förderunschädlich 30% des gebildeten Kapitals entnommen werden, bevor der Rest verrentet wird.

Weitere spannende Tipps und Tricks können Sie gerne bei uns erhalten.

Schicht 3: Private Rente, kapitalbildende Lebensversicherung, Fondssparpläne

Diese Produkte sind aufgrund Ihrer Beleihbarkeit als Sicherheit bei Baufinanzierungen hinterlegbar. Während der Ansparphase erhalten Sie hier allerdings keine steuerliche Begünstigung. Lediglich in der Bezugsphase gibt es unter wenigen Bedingungen gravierende Steuereffekte (Bei einmaliger Kapitalauszahlung beispielsweise die Versteuerung von der Hälfte der Erträge).

Die private Rentenversicherung ist das mit Abstand flexibelste Produkt in der Rentenvorsorge und kann dafür auch die größten Risiken bergen, denn die Anlagestrategien reichen von kompletten Garantien bis hin zu stark aktienhaltigen Fondspolicen. Eine gute Betreuung und Beratung ist hier unabdingbar!

Unser dringender Rat: Privat vorsorgen sollte jeder. Bitte informieren Sie sich allerdings welches Produkt zu Ihnen passt. Wir erklären Ihnen alle weiteren Details gerne im persönlichen Gespräch.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Hierzulande wird vor dem Rentenbezug durchschnittlich jeder vierte Mitbürger erwerbsunfähig. Die häufigsten Gründe sind Rückenleiden oder psychische Probleme wie das Burnout Syndrom.

Durchschnittlich werden ca. 600€ Brutto Erwerbsminderungsrente im Monat ausgezahlt und das reicht den Wenigsten.

Die Bedingung für diese lächerlich geringe Rente: Erst wenn man dem gesamten Arbeitsmarkt weniger als sechs Stunden pro Woche zur Verfügung stehen kann, ist man zum Bezug dieser Rente berechtigt. Arbeitnehmer, die weniger als fünf Jahre angestellt waren und weniger als 36 Monate in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt haben, erhalten hierbei nichts! Dies birgt besonders für Berufseinsteiger extrem hohe Risiken.

Wenn diese Bedingungen nicht erfüllt wurden, kann der Gesetzgeber verlangen in jedem verfügbaren Arbeitsplatz tätig zu werden. Soziale Abstiege im Arbeitsumfeld sind hiervon die Folge. Man spricht hierbei von der sogenannten abstrakten Verweisbarkeit.

Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann man nicht nur die entstandene Versorgungslücke schließen, sondern sich gegen einen sozialen Abstieg und somit auch gegen die abstrakte Verweisbarkeit schützen sobald der derzeitige Beruf nicht weiter ausgeübt werden kann wie bisher.

Unfallversicherung

Für Arbeitnehmer gilt der gesetzliche Unfallversicherungsschutz innerhalb der Arbeitstätigkeit inklusive Hin- und Heimfahrt. Die meisten Unfälle ereignen sich allerdings privat und lösen schwere Geldnöte aus, wenn beispielsweise die bewohnte Immobilie barrierefrei für Rollstühle umgebaut werden muss.

Bei Selbstständigen besteht gar kein Unfallversicherungsschutz.

Unsere Berater helfen Ihnen gerne eine Unfallversicherung für Sie zusammenzustellen, welche die Geld- und Unfallrentenleistung in dem richtigen Verhältnis genau auf Sie angepasst beinhaltet.

Pflegeversicherung

Seit dem 1 Januar wurden die bisherigen drei Stufen der Pflegeversicherung in 5 Pflegegrade geändert.  Der Pflegebedarf wird daran gemessen, inwieweit ein Mensch seinen Alltag unabhängig von anderen bestreiten kann. Benötigt er zum Beispiel Hilfe beim Einkaufen oder braucht er Unterstützung beim Essen, Waschen oder Anziehen, ist er pflegebedürftig.

Pflegebedürftigkeit wird ein zunehmend wichtigeres Thema, denn die Bevölkerung wird immer älter und Kranke können durch Maschinen länger am Leben gehalten werden. Die gesetzliche Pflegeversicherung schließt die Versorgungslücken nicht.

Wenn die Kinder aus beruflichen Gründen ihre Angehörigen nicht pflegen können, kommt oft nur das Pflegeheim in Betracht und diese können ca. 3000€ monatlich kosten.

Des Weiteren gilt: Kinder haften für ihre Eltern!

Der Gesetzgeber nimmt die Kinder der Pflegebedürftigen in die Zahlungspflicht. Daher gibt es seit kurzer Zeit sogar staatlich geförderte Produkte. Nähere Informationen sind bei uns erhältlich.

Hier erhalten Sie eine grobe Erklärung, um die Pflegegrade zu verdeutlichen:

Pflegegrad 1

Hilfe beim Waschen und Kleiden, beim Verlassen des Hauses und bei der hauswirtschaftlichen Versorgung.

Grundpflegebedarf liegt täglich zwischen 27 und 60 Minuten. Die Toilettenbenutzung ist selbständig. Die psychosoziale Unterstützung ist selten erforderlich. Ein nächtlicher Hilfebedarf besteht nicht.

 Pflegegrad 2:

Hilfe beim Waschen und Kleiden, in manchen Fällen auch bei der Toilettenbenutzung.

Psychosozialer Unterstützungsbedarf gibt es bei der Erledigung von finanziellen oder behördlichen Angelegenheiten.

Nächtliche Hilfen sind maximal einmal pro Nacht notwendig.

Alle Pflegebedürftige des Pflegegrades 2 benötigen Hilfe bei der Medikamentengabe, beim Spritzen von Insulin oder bei Arzt- oder Therapeutenbesuchen.
Pflegegrad 3:

Pflegebedürftige im Pflegegrad 3 haben  zum Beispiel Teil-Lähmungen der Arme und Beine als Folge eines Schlaganfalles, eine multiple Sklerose oder Rückenmarkserkrankungen. Sehr viele Personen haben Probleme beim Stehen und Gehen und auch Funktionsstörungen der Arme.

Sie benötigen Hilfe beim Waschen, Kleiden und bei der Toilettenbenutzung. Sie können sich noch das Gesicht waschen, Zähne putzen, Rasieren, alleine essen und trinken sowie sich begrenzt in der Wohnung bewegen.
Ein psychosozialer Unterstützungsbedarf ist 3 bis 6 Mal am Tag notwendig. Alle Betroffenen sind in der Lage, Gefahren zu erkennen und ein Telefon zu benutzen und können deshalb mehrere Stunden alleine gelassen werden.
sie haben alle einen erheblichen Unterstützungsbedarf bei der Medikamentengabe, beim Anziehen von Kompressionsstrümpfen, Blutzucker messen und Spritzen von Insulin.

Pflegegrad 4:

Betroffene sind oft durch eine vollständige Immobilität gekennzeichnet. Alle in diesem Pflegegrad können ihre Krankengeschichte noch selbst berichten, zeigen aber Konzentrationsstörungen, Verlangsamung, Angst und Stimmungsschwankungen.
Die Grundpflege muss fast vollständig übernommen werden. Restfähigkeiten bestehen zum Teil noch beim Trinken und Essen. Die Patienten benötigen 2 bis 3 Mal in der Nacht Hilfe beim Lagern, Wechseln der Inkontinenzprodukte und beim Trinken.
Alle Pflegebedürftige im vierten Pflegegrad sind noch in der Lage Gefahren zu erkennen. Sie werden höchstens für eine Stunde alleine gelassen.

Hilfe für  Medikamentengaben, Wundversorgungen, Sauerstoffgaben, Blutzuckermessungen und Insulingaben oder Bewegungsübungen zur Vermeidung von Kontrakturen werden außerdem benötigt.

Pflegegrad 5:

Pflegebedürftige im Pflegegrad 5 sind Menschen mit Demenz und körperlichem Verfall.
Die Grundpflege muss bei Personen im Pflegegrad 5 komplett übernommen werden.
Alle Pflegebedürftigen des Pflegegrades 5 sind vollständig auf Anregung und Ansprache angewiesen.
Nächtliche Hilfen sind mindestens 3 Mal pro Nacht notwendig.
Alle Betroffenen brauchen eine erhebliche Unterstützung bei krankheitsbedingten Anforderungen.

Ein Video aus dem Film „Honig im Kopf“ verdeutlicht uns die Hilfebedürftigkeit bereits ab Pflegestufe 0:

Gerne können Sie bei uns das für Sie geeignete Konzept zur Deckung jeder Lücke erhalten.

Bitte beachten Sie auch, dass Regelungen getroffen werden müssen, für den Fall einer Betreuung. Nähere Informationen erhalten Sie hier.

Risikolebensversicherung

Auch wenn über dieses Thema ungern gesprochen wird, sollte die Absicherung der Familie im Todesfall frühzeitig erfolgen. Eine Risikolebensversicherung ist besonders für den Hauptverdiener einer Familie sehr wichtig, vor allem dann, wenn noch Verbindlichkeiten wie Kredite vorhanden sind und diese ohne ein weiteres Einkommen nicht bedient werden können. Als Absicherungshöhe wird das Drei- bis Fünffache des Jahreseinkommens empfohlen.

Außerdem besteht die Möglichkeit innerhalb eines Vertrages beide Ehepartner zusammen zu versichern, sodass die volle Versicherungssumme ausgezahlt wird, wenn einer von beiden sterben sollte.

Sonstige Vorsorge (Dread Disease, Grundunfähigkeitsversicherung)

Falls eine Berufsunfähigkeitsversicherung aufgrund von einer geprägten Krankheitshistorie abgelehnt- oder zu teuer angeboten wurde, kann man hiermit die Grundrisiken wie Herzinfarkt, Schlaganfall, Krebs, etc. abdecken (Dread Disease-Versicherung). Eine Grundunfähigkeitsversicherung zahlt eine Rente bei einem Ausfall von bestimmten Körperteilen (z.B. Hände), die für einige Berufe essenziell wichtig sind. Für handwerkliche Berufe kann dies von besonderer Bedeutung sein.