Was bedeutet die Niedrigzinsphase für meine Lebensversicherung?
Laut eines Berichtes des Focus hat die Niedrigzinsphase den deutschen Sparer seit 2008 rund 300 Milliarden Euro gekostet. Weiter spricht der Artikel davon, dass es wichtiger geworden sei sich bei der Policenwahl nicht nur um das konkrete Produkt Gedanken zu machen, sondern auch um das Versicherungsunternehmen bei dem man abschließt. Das entspricht auch unserer Meinung, denn nach genauerer Marktbetrachtung stellt man fest, dass nicht alle Versicherer gleich gut mit der Niedrigzinsphase zurechtkommen:
– Höherverzinste Anleihen müssen kurzfristig verkauft werden
– Rückstellungen werden aufgebraucht
– Beitragsrenditen liegen unter der Garantieverzinsung (Rechnungszins)
– Garantieprodukte werden komplett vom Markt genommen
Besonders deutsche Versicherungsunternehmen investieren bevorzugt in Staatsanleihen, welche derzeit sehr geringe Zinsen abwerfen und dementsprechend unter dem Garantiezinsniveau der bereits früher abgeschlossenen Verträge liegen. Somit wird es schwierig für diese Versicherer ihren Garantiezins zu halten. Nach §89VAG dürfen deutsche Versicherungsunternehmen nach festgelegten Verfahren Gewinne und Leistungen der Kunden zur Befriedigung offener Forderungen verwenden. Die Pflicht zur Beitragszahlung bleibt für den Kunden allerdings unberührt.
Ausländische Versicherer gewinnen somit zunehmend an Attraktivität: Die Renditechancen sind meistens durch größere Aktienanteile höher und es können andere und höhere garantierte Verzinsungen angeboten werden. Die deutsche Finanzdienstleistungsaufsicht findet hierbei dennoch Beachtung.
Der von uns als „Enteignungsparagraph“ betitelte Absatz des Versicherungsaufsichtsgesetzes findet bei ausländischen Versicherungsunternehmen übrigens keine Anwendung.
Nun stellt sich die Frage, bei welcher Versicherung141 sollte man abschließen? Oder, ist meine Lebensversicherung beim richtigen Anbieter?
Kommen Sie auf uns zu. Unsere Berater in Ihrer Nähe sind mit dem Thema bestens vertraut und gerne bereit eine Antwort zu bieten.
Zu allererst sollten Sie sich aller Risiken einer Finanzierung bewusst sein. Da der Zins der Finanzierung oft nicht bis zum endgültigen Ende der Finanzierung festgeschrieben ist, bestehen zahlreiche Risiken bei der Anschlussfinanzierung. Hierzu und zu anderen Fällen finden Sie hier einige
Hinweise:
-Nach der Zinsbindung kann eine Anschlussfinanzierung durch fehlende Sicherheiten nicht genehmigt werden, wodurch Ihre voraussichtlich erworbene Immobilie zwangsversteigert werden muss. Dieser Fall ist auch möglich, wenn in der Anschlussfinanzierung höhere Zinsen vereinbart wurden und als Folge die Finanzierungsrate so nicht weiter aufgebracht werden kann.
-Im Falle Ihres Todes wird die voraussichtlich erworbene Immobilie zusammen mit den offenen Schulden an die Hinterbliebenen vererbt
-Im Falle einer längeren Arbeitsunfähigkeit, oder Arbeitslosigkeit, kann die Rate durch ein geringeres Einkommen nicht mehr aufgebracht werden, wodurch die finanzierende Bank die voraussichtlich erworbene Immobilie sofort zwangsversteigern kann.
-Durch höhere Gewalt, oder Einflussnahme in irgendwelcher Art auf den Standort oder die Immobilie, kann der Wert der Immobilie drastisch vermindert werden. Als Folge kann die Sicherheit für die Anschlussfinanzierung nicht mehr aufgebracht werden. Beispiele hierfür sind: Brand, Überschwemmungen, Einbruch, neue Flugschneisen, oder der immobiliennahe Bau von Hauptverkehrsstraßen.
-Wenn Sie vor einer endgültigen positiven Kreditentscheidung den Kaufvertrag bei einem Notar unterzeichnen, kann dies zu erheblichen und langfristigen finanziellen Folgen im Falle einer Ablehnung führen.
– Bei einem vorzeitigen Verkauf der Immobilie können Steuerzahlungen oder Förderungsrückzahlungen in nicht unbeträchtlicher Höhe zustande kommen.