Neue Pflegereform

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Neue Pflegereform

Das Bundesministerium für Gesundheit hat einen bereits lange angekündigten Reformvorschlag zu den aktuellen Pflegestufen eingereicht. Unserer Meinung nach war dieser Vorschlag längst überfällig, da nun erstmals geistige Beeinträchtigungen wie Verwirrung und Demenz gerechter in der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit einfließen.

Das Bundesministerium für Gesundheit schreibt hierzu (Quelle):

Die Bundesregierung plant im Laufe der aktuellen Wahlperiode einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff einzuführen. Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff soll das bisherige System der drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt werden. Dadurch kann dem individuellen Unterstützungsbedarf aller Pflegebedürftiger besser Rechnung getragen werden. Neben körperlichen Einschränkungen werden auch Einschränkungen einbezogen, die etwa bei Demenzkranken häufig vorkommen. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff soll noch in dieser Wahlperiode eingeführt werden.

Die Versicherungswirtschaft hat hierzu bereits mitgeteilt, dass bestehende Pflegeversicherungen sich den neuen Pflegegraden entsprechend anpassen- und den Kunden nie schlechter stellen werden. Es sind sogar potentielle Besserstellungen möglich!

Unserer Einschätzung nach besteht kein Anlass mit dem Abschluss einer Pflegeversicherung bis zum Eintritt der Reform zu warten. Das Risiko der Pflegebedürftigkeit betrifft nicht nur ältere Menschen und die zu zahlenden Prämien einer solchen Versicherung sind in den meisten Fällen altersabhängig. Auch hier gilt: Vorsorgen ist besser als Nachsorgen!

Über weitere Informationen zum Thema Pflege können Sie sich gerne hier näher informieren.

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