Heute berichten wir über die sogenannte Niedrigzinsphase: Seit 2008 befinden sich die Darlehens- und Guthabenszinsen kontinuierlich auf Talfahrt. Viele Häuslebauer kamen so zu unfassbar niedrigen Konditionen und konnten von Beginn an die Immobilie besser tilgen. Auch für Existenzgründer bedeuten diese Zinsen eine beispiellos günstige Ausgangssituation.
Für Sparer (ganz besonders für die konservativen) begann 2008 allerdings keine schöne Zeit: das mühsam Angesparte hat sich kaum erhöht. Vielmehr wurde es durch den Kaufkraftverlust -auch wenn dieser sich ebenfalls verringert hat- aufgefressen. Wir erinnern uns an mehrere Unternehmen, die eine üppige Rendite versprachen und anschließend mitsamt dem Geld der Anleger insolvent gingen.
Doch wie geht es nun weiter?
Anhand des DGFZ-Charts (hier und im Titelbild) können wir seit den letzten Wochen eine Verdopplung der Zinsen erkennen! Besonders bemerktbar hat sich dies bei unseren aktuellen Baufinanzierungen gemacht: Über Nacht kam teilweise es zu Zinserhöhungen von mehr als 0,1% p.a. bei einer 10-jährigen Laufzeit!
Unserer Einschätzung nach ist es nicht mehr möglich die Zinsen weiter zu senken (bspw. unter 0%), da Personal-, Verwaltungs- und Immobilienkosten so von den Banken nicht mehr dauerhaft geleistet werden können. Absolut gesehen war die Verdopplung der Zinsen zwar lediglich ein kleiner Schritt, der auf lange Sicht immer alle 1-2 Jahre vorkommt, aber es könnte nun der Punkt gekommen sein, an dem sich das Zinsnveau wieder normalisiert. Mit Spannung beobachten wir daher, ob FED in den kommenden Tagen die Anleihenszinsen in den USA wieder erhöht.
Unser Tipp: Nutzen Sie die niedrigen Zinsen!
Zu allererst sollten Sie sich aller Risiken einer Finanzierung bewusst sein. Da der Zins der Finanzierung oft nicht bis zum endgültigen Ende der Finanzierung festgeschrieben ist, bestehen zahlreiche Risiken bei der Anschlussfinanzierung. Hierzu und zu anderen Fällen finden Sie hier einige
Hinweise:
-Nach der Zinsbindung kann eine Anschlussfinanzierung durch fehlende Sicherheiten nicht genehmigt werden, wodurch Ihre voraussichtlich erworbene Immobilie zwangsversteigert werden muss. Dieser Fall ist auch möglich, wenn in der Anschlussfinanzierung höhere Zinsen vereinbart wurden und als Folge die Finanzierungsrate so nicht weiter aufgebracht werden kann.
-Im Falle Ihres Todes wird die voraussichtlich erworbene Immobilie zusammen mit den offenen Schulden an die Hinterbliebenen vererbt
-Im Falle einer längeren Arbeitsunfähigkeit, oder Arbeitslosigkeit, kann die Rate durch ein geringeres Einkommen nicht mehr aufgebracht werden, wodurch die finanzierende Bank die voraussichtlich erworbene Immobilie sofort zwangsversteigern kann.
-Durch höhere Gewalt, oder Einflussnahme in irgendwelcher Art auf den Standort oder die Immobilie, kann der Wert der Immobilie drastisch vermindert werden. Als Folge kann die Sicherheit für die Anschlussfinanzierung nicht mehr aufgebracht werden. Beispiele hierfür sind: Brand, Überschwemmungen, Einbruch, neue Flugschneisen, oder der immobiliennahe Bau von Hauptverkehrsstraßen.
-Wenn Sie vor einer endgültigen positiven Kreditentscheidung den Kaufvertrag bei einem Notar unterzeichnen, kann dies zu erheblichen und langfristigen finanziellen Folgen im Falle einer Ablehnung führen.
– Bei einem vorzeitigen Verkauf der Immobilie können Steuerzahlungen oder Förderungsrückzahlungen in nicht unbeträchtlicher Höhe zustande kommen.