Oft wurden in den vergangenen Wochen viele unserer Kunden und Kollegen von den Medien mit der kritischen Frage konfrontiert, ob kapitalbildende Lebens- oder Rentenversicherung jeglicher Art aufgrund der niedrigen Zinsen noch rentabel und empfehlenswert sind.
Leider stellen wir oft fest, dass viele der Berichterstatter sich oft nur oberflächlich mit dem Themengebiet befasst haben.
Tatsächlich schätzen wir die Chance, mehr Kapital am Ende der Laufzeit zu erhalten, wenn anstatt einer Lebensversicherung ein Depot bespart wird, größer ein.
Andererseits stehen unserer Gesellschaft viele unbekannte Risiken bis zum Eintritt in den Ruhestand und während des Ruhestandes bevor: Die Weiterentwicklung der Medizin und die daraus resultierende Langlebigkeit. Dies geht einher mit einer stets angestrebten Inflation und dem demografischen Wandel, denn es wäre schließlich mehr Rente durch das gesetzliche System zu erwarten, wenn die Nachwuchsquote höher läge.
Ein Depot zu verwalten kann also mit überschaubarem Aufwand zu mehr Rendite als eine Versicherung führen. Das Kapital könnte allerdings durch die vorher genannten Faktoren noch während der verbleibenden Lebenszeit aufgebraucht sein. Die Folge wäre eine Altersarmut, die sich noch stärker bemerkbar machen würde als heute. Eine Rentenversicherung zahlt dagegen ein Leben lang eine Rente, welche sich um einen garantierten Faktor jährlich erhöht.
Das Hauptaugenmerk bei einer Lebens- oder Rentenversicherung könnte sich zukünftig von einer alternativen Geldanlage deutlich zu einer Absicherung gegen die Altersarmut entwickeln. Weitere Effekte steuerlicher-, pfändungssicherer-, geförderter- oder rein flexibler Natur bleiben natürlich weiterhin bestehen, sollten allerdings niemals zum Hauptentscheidungskriterium werden.
Fazit: Die Kritik an den Lebens- oder Rentenversicherungen können wir nur begrenzt nachvollziehen. Zum einen bietet das derzeitige Zinsniveau keinen Ausblick über zukünftige Renditewahrscheinlichkeiten, zum anderen gibt es nach wie vor keine Alternative um sich gegen das Langlebigkeitsrisiko abzusichern. Selbst eine vermietete Immobilie bietet ein sogenanntes Klumpenrisiko, welches durch verschiedene Risikomechanismen bei der Lebens- und Rentenversicherung vermieden wird.
Das konkrete Produkt wird bei jeder Beratung individuell für Sie mit uns zusammen bestimmt.
Joseph Beuys sagte: „Die Zukunft die wir wollen, muss erfunden werden, sonst bekommen wir eine, die wir nicht wollen“
Zu allererst sollten Sie sich aller Risiken einer Finanzierung bewusst sein. Da der Zins der Finanzierung oft nicht bis zum endgültigen Ende der Finanzierung festgeschrieben ist, bestehen zahlreiche Risiken bei der Anschlussfinanzierung. Hierzu und zu anderen Fällen finden Sie hier einige
Hinweise:
-Nach der Zinsbindung kann eine Anschlussfinanzierung durch fehlende Sicherheiten nicht genehmigt werden, wodurch Ihre voraussichtlich erworbene Immobilie zwangsversteigert werden muss. Dieser Fall ist auch möglich, wenn in der Anschlussfinanzierung höhere Zinsen vereinbart wurden und als Folge die Finanzierungsrate so nicht weiter aufgebracht werden kann.
-Im Falle Ihres Todes wird die voraussichtlich erworbene Immobilie zusammen mit den offenen Schulden an die Hinterbliebenen vererbt
-Im Falle einer längeren Arbeitsunfähigkeit, oder Arbeitslosigkeit, kann die Rate durch ein geringeres Einkommen nicht mehr aufgebracht werden, wodurch die finanzierende Bank die voraussichtlich erworbene Immobilie sofort zwangsversteigern kann.
-Durch höhere Gewalt, oder Einflussnahme in irgendwelcher Art auf den Standort oder die Immobilie, kann der Wert der Immobilie drastisch vermindert werden. Als Folge kann die Sicherheit für die Anschlussfinanzierung nicht mehr aufgebracht werden. Beispiele hierfür sind: Brand, Überschwemmungen, Einbruch, neue Flugschneisen, oder der immobiliennahe Bau von Hauptverkehrsstraßen.
-Wenn Sie vor einer endgültigen positiven Kreditentscheidung den Kaufvertrag bei einem Notar unterzeichnen, kann dies zu erheblichen und langfristigen finanziellen Folgen im Falle einer Ablehnung führen.
– Bei einem vorzeitigen Verkauf der Immobilie können Steuerzahlungen oder Förderungsrückzahlungen in nicht unbeträchtlicher Höhe zustande kommen.