Die Vorsorgevollmacht – Patientenverfügung – Betreuungsverfügung
Es herrscht der populärste Irrtum, dass die Liebsten um uns herum nach einem Unfall, oder bei einer schweren gesundheitlichen Situation vorübergehend oder längerfristig alles für uns Regeln können und dürfen.
Richtig ist, dass keiner für den anderen etwas regeln kann und nicht dazu berechtigt ist beispielsweise Überweisungen zu tätigen, oder bei gesundheitlichen Entscheidungen mitzuwirken. Sobald die eigene Entscheidungsfähigkeit beeinträchtigt ist und keine Vollmacht vorliegt, werden Betreuer gerichtlich bestellt. Diese verwalten anschließend das Haushaltseinkommen der Familien um die Pflege des Vertretenen zu gewährleisten. Dieser Albtraum – speziell für Ehepaare- endet nicht selten mit dem Verkauf von Immobilien. Sogar Schenkungen an Kinder können noch nach 10 Jahren rückgängig gemacht werden.
Mit einer privaten Vorsorgevollmacht befähigt nach deutschem Recht der Vollmachtgeber andere Personen im Falle einer Notsituation alle Aufgaben in festgelegten Lebensbereichen für ihn zu erledigen und in seinem Sinne zu handeln.
Experten sprechen bei Vorsorgevollmachten und/oder Patientenverfügungen von Dokumenten mit hoher Wichtigkeit. Wir raten diese Vorkehrungen mit dem Testament gemeinsam zu klären.
Um die passenden Formulare, die effektivste Abwicklung (preiswert und stets aktuell) und die beste Lagerung zu finden, können Sie auf unsere Unterstützung zurückgreifen. Unsere Berater erfassen gemeinsam mit Ihnen alle wichtigen Daten, aktualisieren diese nach Änderungen der Gesetzeslage oder Ihrer Lebensumstände und geben nützliche Hilfestellungen.
Wir unterstützen Sie!
Unternehmervorsorgevollmacht als Spezialvollmacht
Verhindern Sie staatlichen Zugriff auf Ihr Unternehmen
Oft sind in einem Unternehmen komplexe Vertretungen geregelt. Doch es treten gravierende Probleme auf, wenn der Chef durch Krankheit, oder einem Unfall für längere Zeit ausfällt.
Unverhofft kommt oft auch in Firmen.
Durch den Mangel von rechtzeitig getroffenen Vollmachten müssen nicht selten neue Geschäftsführer durch das Betreuungsgericht bestimmt werden. Es handelt sich dann um Rechtspfleger, die weder das Unternehmen kennen noch unternehmerische Entscheidungen treffen-, oder eine unternehmerische Führungsfunktion übernehmen können.
Damit Ihr Lebenswerk nicht durch eine vorübergehende gesundheitliche Auszeit zerstört wird, helfen wir Ihnen gerne weiter: Ein Unternehmen kann nur durch Bevollmächtigte im Rahmen einer Unternehmervorsorgevollmacht vorübergehend oder auf Dauer erfolgreich weitergeführt werden. Sie schützen durch diese Vorsorge auch die vorhandenen Arbeitsplätze.
Durch unsere Unterstützung können Sie sich sicher sein, dass die praktische Umsetzung Ihrer in der Vollmacht geregelten Wünsche einfacher für Ihre Bevollmächtigten ist.