Der Verein ZUKUNFT FÜR FINANZBERATUNG e. V. wurde als wichtiges Sprachrohr, Diskussionsforum und Förderer einer der wichtigsten Branchen der Gegenwart ins Leben gerufen – genauer gesagt der Finanz-, Versicherungs- und Vorsorgeberatung.
Erklärtes Ziel ist es, die Zukunftsfähigkeit und das Image der Branche klar und nachhaltig zu verbessern. Dies soll die kompetente, fundierte und neutrale Beratung der künftigen Generationen sichern.
Ziel: ein marktgerechtes Image und eine gemeinsame Zukunft
Die Verantwortung, die Finanz Berater tragen ist sehr hoch, denen von Entscheidungen in Finanz- und Versicherungsfragen hängt viel ab und sie begleiten die Kunden praktisch ein ganzes Leben lang. Typischerweise hängt von diesen Entscheidungen u.a. auch die Altersversorgung auf und gesamtgesellschaftlich gesehen der Aufbau von Vermögenswerten einer Gesellschaft.
Der Beitrag zum Fortbestand der freien, sozialen Marktwirtschaft und der bestehenden gesellschaftlichen Ordnung ist somit enorm. Aus diesem Grund ist die Finanzberatung eine der wichtigsten Zukunftsbranchen der Gegenwart.
Der Verein ZUKUNFT FÜR FINANZBERATUNG e. V. und das dazugehörige Netzwerk ist offen für alle unmittelbaren Beratungsunternehmen der Branche, ebenso wie für Verbände, Produktgeber und Dienstleister wie Medienhäuser, Pools oder Softwareanbieter.
Online Plattform für Endkunden
Ein wichtiger Schritt ist die Entwicklung einer Online-Plattform für Endkunden. Mit Hilfe dieser Online Plattform sollen positive Berater-/Kundenerlebnisse in einem wiedererkennbaren Rahmen kommunizieren werden. Dem Berater sollen direkt Beispiels und Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, mit denen er dann im Anschluss arbeiten kann. Für die interessierten Nutzer werden auf der Plattform zudem wertvolle Informationen aus dem Finanzsektor und sonstigen relevanten Nachrichten zur Verfügung gestellt. Diese hochwertige Online Präsenz mit guten Inhalten und hoher Glaubwürdigkeit soll den Tendenzen zu Bad News im Internet entgegenwirke.
Neben dieser Initiative gibt es übrigens bereits eine Reihe von Anbietern von Bewertungsseiten für Finanzinstitute und Finanz Berater. Obwohl dies erst die Anfänge sind, kann sich der interessierte Kunde hier ebenfalls über einen Berater oder ein Finanzinstitut informieren und Kundenmeinungen vergleichen. Dies ist zwar noch keine Garantie gegen Manipulation, aber sicher ein erster Schritt zu mehr Transparenz!
Zu allererst sollten Sie sich aller Risiken einer Finanzierung bewusst sein. Da der Zins der Finanzierung oft nicht bis zum endgültigen Ende der Finanzierung festgeschrieben ist, bestehen zahlreiche Risiken bei der Anschlussfinanzierung. Hierzu und zu anderen Fällen finden Sie hier einige
Hinweise:
-Nach der Zinsbindung kann eine Anschlussfinanzierung durch fehlende Sicherheiten nicht genehmigt werden, wodurch Ihre voraussichtlich erworbene Immobilie zwangsversteigert werden muss. Dieser Fall ist auch möglich, wenn in der Anschlussfinanzierung höhere Zinsen vereinbart wurden und als Folge die Finanzierungsrate so nicht weiter aufgebracht werden kann.
-Im Falle Ihres Todes wird die voraussichtlich erworbene Immobilie zusammen mit den offenen Schulden an die Hinterbliebenen vererbt
-Im Falle einer längeren Arbeitsunfähigkeit, oder Arbeitslosigkeit, kann die Rate durch ein geringeres Einkommen nicht mehr aufgebracht werden, wodurch die finanzierende Bank die voraussichtlich erworbene Immobilie sofort zwangsversteigern kann.
-Durch höhere Gewalt, oder Einflussnahme in irgendwelcher Art auf den Standort oder die Immobilie, kann der Wert der Immobilie drastisch vermindert werden. Als Folge kann die Sicherheit für die Anschlussfinanzierung nicht mehr aufgebracht werden. Beispiele hierfür sind: Brand, Überschwemmungen, Einbruch, neue Flugschneisen, oder der immobiliennahe Bau von Hauptverkehrsstraßen.
-Wenn Sie vor einer endgültigen positiven Kreditentscheidung den Kaufvertrag bei einem Notar unterzeichnen, kann dies zu erheblichen und langfristigen finanziellen Folgen im Falle einer Ablehnung führen.
– Bei einem vorzeitigen Verkauf der Immobilie können Steuerzahlungen oder Förderungsrückzahlungen in nicht unbeträchtlicher Höhe zustande kommen.